+35 726 020 863 (wir sprechen Deutsch)
GRAF VON KRONENBERG GROUP LTD
  • Sitz: Apostolou Pavlou, 16, Floor 2, 8046 Paphos, Zypern
  • Registernummer: HE445153
  • Rechtsform des Unternehmens: PRIVATE COMPANY LIMITED HAFTUNG MIT AKTIEN
  • Unternehmensregister-Nummer: DRCOR
  • EU-ID: CYDRCOR
  • VAT: CY60005154V

vertreten durch den Geschäftsführer Frank Graf von Kronenberg
Auskunft Telefon: +35 726 020 863
E-Mail: info@grafvonkronenberg.group

Diese Seite entspricht den Rechten der UNDRIP 61/295 gemäß Völkerrecht, Dies trifft auf das Indigene Volk Germaniten zu.
Mit der ILO 169 setzt jetzt sogar ein Schutz und Wirkmechanismus der Rechte ein, die am 23.06.2022 („in force“) vollumfänglich wirksam ist, auch als Teil der deutschen Rechtsordnung, und damit auch zu Gunsten des Indigenen Volkes Germaniten.

Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Indigenen Völker UNDRIP 61/295
Artikel 24: Indigene Völker haben das Recht auf ihre traditionellen Arzneimittel und die Beibehaltung ihrer medizinischen Praktiken, einschließlich der Erhaltung ihrer
lebenswichtigen Heilpflanzen und für Heilzwecke genutzten Tiere und Mineralien. Indigene Menschen haben außerdem bei Bedarf das Recht auf Zugang zu allen Sozial- und Gesundheitsdiensten – ohne jegliche Diskriminierung, siehe auch CERD bzgl. ethnic origins.